PURO SON VILLAS
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Immobilienagentur „Swana Muttschall (nachfolgend Administrator genannt) und allen Auftraggebern (nachfolgend Kunde genannt) abgeschlossenen Maklerverträge, unabhängig davon, ob es sich um einen Kauf/Verkauf handelt Bestellungen oder Mietaufträge. Soweit Klauseln nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB oder Kaufleuten gelten, wird dies in der jeweiligen Klausel deutlich hervorgehoben.
2. Maklervertrag/Alleinauftrag/Laufzeit/Einschaltung Dritter
Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Maklervertrages keine Dritten mit der Vermittlung zu beauftragen oder zu betrauen. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die feste Laufzeit des Exklusivmandats 6 Monate. Der Makler ist berechtigt, andere Makler in die Auftragsabwicklung einzuschalten. Bei einem normalen Maklervertrag ist es dem Kunden gestattet, weitere Makler für die Vermarktung seiner Immobilie zu beauftragen.
3. Doppelagentur
Der Makler kann sowohl für den Verkäufer bzw. Vermieter als auch für den Käufer bzw. Mieter tätig werden, sofern keine gesetzlichen Ausschlusstatbestände vorliegen.
4. Anspruch/Fälligkeitsdatum
Der Provisionsanspruch entsteht durch den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder der Vermittlung eines Miet-, Kauf-, Pacht-, Gesellschaftsanteils- oder Baurechtsvertrages sowie wirtschaftlich gleichwertiger Verträge (nachfolgend auch Hauptvertrag genannt) über die Immobilie. Das Honorar wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig.
5. Höhe der Vergütung
Die Höhe des Honorars richtet sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach der Lage des Objekts und den ortsüblichen Maklerprovisionen. Für Unternehmer ist die Aufrechnung mit fälligen Provisionsansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder vom Makler schriftlich anerkannt. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch Unternehmer.
6. Pflichten des Kunden: Der Kunde ermächtigt den Makler zur Einsicht in Grundbücher, Bauakten und alle sonstigen amtlichen Unterlagen und überträgt seine Auskünfte und Einsichtsrechte an die Hausverwaltung. Während der Laufzeit des Alleinvermittlungsvertrages ist es dem auftraggebenden Eigentümer untersagt, die Immobilie aktiv im Internet und/oder in Zeitungsanzeigen zu bewerben. Sie können jedoch in den Hauptvertrag eintreten, wenn sie ohne Einschaltung des Maklers einen Vertragspartner finden. Sämtliche vom Makler zur Verfügung gestellten Informationen und Objekthinweise sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Maklers ist es dem Kunden untersagt, diese Informationen und Beweismittel an Dritte weiterzugeben. Hatte der Kunde bereits Kenntnis von dem ihm vorgelegten Vertragsgegenstand, hat er dies dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen und einen Nachweis zu erbringen. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, dem Makler mitzuteilen, ob und wann der beabsichtigte Vertrag zustande gekommen ist und welcher Kaufpreis, Miete oder Pacht erzielt wurde. Der Vertrag ist unverzüglich nach Vertragsschluss vorzulegen. Zu diesem Zweck ist der Makler berechtigt, bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten die erforderlichen Auskünfte einzuholen.
7. Ersatzanspruch des Maklers: Will der Kunde während der Laufzeit des Exklusivvertrages den Abschluss des Hauptvertrages nicht mehr wünschen oder dessen Abschluss arglistig verhindern oder behindern, verpflichtet sich der Kunde, dem Makler die tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu ersetzen
8. Haftungsausschluss: Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die vom Makler bereitgestellten Objektinformationen basieren auf Angaben des Verkäufers oder eines vom Verkäufer beauftragten Dritten und werden vom Makler nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Der Makler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Objektinformationen.
9. Nebenabreden: Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Sofern der Makler und der Kunde Kaufleute sind, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Maklers und zugleich der Gerichtsstand.
11. Die Salvatorische Klausel besagt, dass bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt wird. Dasselbe gilt, wenn ein Teil einer Bestimmung unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Interesse des Vertragspartners am nächsten kommt ng Parteien und widerspricht nicht den vertraglichen Vereinbarungen.